Skip to main content Skip to page footer

Eure Idee:

Regeln zum Fahrkartenkauf im Zug einheitlich gestalten

Das Land Sachsen-Anhalt ist bemüht, die Regelungen zum Fahrtenkauf im Zug einheitlich zu gestalten. Trotzdem gibt es aufgrund unterschiedlicher Vertriebswege sowie in Abhängigkeit der beteiligten Partner bei länderübergreifenden Verkehrsverträgen auch mal Abweichungen. So wollen z. B. einige Nachbarbundesländer den Fahrkartenkauf im Zug stark einschränken. In den dortigen Verkehrsverträgen gibt es in der Regel mehr Automaten am Bahnsteig und einen eingeschränkten Verkauf beim Kundenbetreuer.

 

Das machen wir draus:

Bei uns betrifft das zum Beispiel die Linien von und nach Berlin. Im dünn besiedelten Sachsen-Anhalt ist es dagegen tendenziell wirtschaftlicher, auf Automaten an den Bahnsteigen zu verzichten und stattdessen den Vertrieb im Zug durchzuführen.

Mit den folgenden Spielregeln fahren aber alle gut:

  1. Die Fahrkarte sollte möglichst vor Fahrtantritt an den Automaten an den Stationen, in den Verkaufsstellen oder als Online-/Handyticket gekauft werden. Außerdem gibt es auf vielen Linien auch Fahrkartenautomaten im Zug.
  2. Ist ein Fahrkartenkauf weder an einem Fahrkartenautomaten noch an einer Verkaufsstelle möglich, erhalten Sie Ihre Fahrkarte ohne Aufpreis beim Zugbegleiter im Zug. Der Fahrgast ist dann aufgefordert, sich aktiv beim Zugbegleiter zu melden. Hier gilt jedoch, dass dies für den Fahrgast zumutbar ist – in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, der Fahrzeuggröße, der vollen Auslastung bzw. möglicher Beeinträchtigungen des Reisenden.