Eure Idee:
Alkohol verbieten
Im Fahrgastforum hattet ihr die Idee ein Alkoholverbot einzuführen. Unter einem Alkoholverbot ist das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im Zug zu verstehen. Betrunkene Personen würden nicht von der Beförderung ausgeschlossen. Auch könnten alkoholische Getränke weiter mitgeführt werden, solange sie nicht konsumiert werden.
Die Meinungen über ein mögliches Alkoholverbot in den Nahverkehrszügen in Sachsen-Anhalt gingen auseinander. Insgesamt gab es mehr Gegner als Befürworter eines solchen Verbots. Dennoch wünschte sich ein Nutzer sogar ein Verbot von alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen. Als Grund gegen ein solches Verbot wurde u. a. angeführt, dass alkoholisierte Personen nach Partys lieber den ÖPNV nutzen sollen als das Auto. Ein Alkoholverbot würde dem entgegenwirken. Zum anderen wurde angemerkt, dass sich bereits während der Pandemie gezeigt habe, wie aggressiv einige Fahrgäste reagierten, wenn Kundenbetreuer auf die Maskenpflicht hingewiesen haben. Damit sei auch zu rechnen, wenn das Personal ein Alkoholverbot durchsetzen müsste.
Das machen wir draus
Ein Alkoholverbot in Nahverkehrszügen ist in Sachsen-Anhalt aktuell nicht vorgesehen.
Das Thema wurde in den letzten Jahren auch bundesweit immer wieder diskutiert. In einigen Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen. Ziel eines solchen Verbotes ist die Beseitigung bzw. Minimierung von Belästigungen und Verunreinigungen, verursacht von einer Minderheit stark alkoholisierter Personen. Die mit einem solchen Verbot verbundenen Einschränkungen für eine Vielzahl von Fahrgästen sind unserer Meinung nach jedoch unverhältnismäßig. Schließlich nutzen viele Menschen den ÖPNV anstelle des Autos für die sichere An- oder Heimreise vor und nach Veranstaltungen und konsumieren beispielsweise einen Sekt zum Anstoßen oder ein Abschiedsgetränk auf der Rückfahrt.
Darüber hinaus wäre die Kontrolle und Durchsetzung des Alkoholverbots mit einem zusätzlichem Personalaufwand verbunden, der derzeit kaum zu leisten ist. Allein durch ein Alkoholverbot in den Zügen und auf den Bahnsteigen kann das Problem der Belästigung von Fahrgästen durch alkoholisierte Mitreisende nicht gänzlich gelöst werden. Dies wäre nur durch einen generellen Ausschluss dieser Personen von der Beförderung möglich, der wiederum schwer vermittelbar und auch kaum durchsetzbar wäre. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, dem sich der ÖPNV kaum entziehen kann.